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Anwaltliche Vertretung im Steuerstrafrecht

 

Betroffene geraten durch Steuerstrafverfahren meist völlig unerwartet in Extremsituationen, die ohne anwaltliche Unterstützung nicht zu bewältigen sind. Hohe Belastungen in steuerrechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht sind in aller Regel die Folgen eines steuerrechtlichen Strafverfahrens. Unsere Mandanten stehen in dieser Situation Steuer- und Ermittlungsbehörden gegenüber, die mit umfassenden Ermittlungs-Kompetenzen ausgestattet sind, so dass es schwierig ist, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Aus diesem Grund stellt die Vertretung im Steuerstrafverfahren auch an die steuerrechtlichen Kenntnisse und Kompetenzen des betreuenden Rechtsanwalts erhebliche Anforderungen. Eine erfolgreiche Vertretung vor Gerichten und Behörden setzt in dieser Situation nicht nur umfassende Kenntnisse im Steuerstrafrecht voraus, sondern das allgemeine Steuerrecht stellt eine wichtige Grundlage in diesen Verfahren dar. In der Kombination hoher Fachkompetenzen in allen steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten liegt die besondere Stärke unserer Fachkanzlei.

 

Lösungsansätze, die wir unseren Mandanten bieten, beschränken sich daher nicht auf die klassische Steuerverteidigung, sondern reichen weit darüber hinaus.

 

Tätigkeitsschwerpunkte im Steuerstrafrecht

 

  • Umfassende Beratung in allen Steuer-, Bilanz-, Insolvenz- und Wirtschaftsdelikten
  • Strafbefreiende Selbstanzeige
  • Interessenwahrnehmung gegenüber der Steuerfahndung
  • Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren
  • Tatsächliche Verständigung im Strafverfahren
  • Verteidigung vor Strafrichter, Schöffengericht und Strafkammern

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen im Steuerrecht.

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